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Elektro Kontrollen


Die Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen und die Kontrolle dieser Installationen. Die Kontrolle ist regelmässig (periodisch) - bei einem landwirtschaftlich genutzten Gebäude zum Beispiel alle 10 Jahre, bei einem Wohnhaus alle 20 Jahre - durchzuführen.

Die Verantwortung, dass die elektrischen Installationen den Sicherheitsanforderungen und den Regeln der Technik entsprechen, liegt beim Eigentümer! Dieser muss dem energieliefernden Werk den gefahrenlosen Zustand der Elektro-Anlagen mit dem Sicherheitsnachweis (SiNa) bestätigen.

Die Unterlagen zur Anlage (SiNa, aber auch Pläne, Schemas, Betriebsanleitungen oder Beschreibungen) sind unbedingt aufzubewahren!

Bei Neuinstallationen und Erweiterungen muss vom ausführenden Elektriker ein Sicherheitsnachweis erstellt werden. Fallen die Installationen einer kürzeren Kontrollperiode als 20 Jahre zu, so müssen die geleisteten Arbeiten von einem unabhängigen Kontrollorgan nachkontrolliert und auf dem SiNa mitbescheinigt werden.

Ist das Gebäude fällig für eine periodische Kontrolle, so ist der Eigentümer verpflichtet ein unabhängiges Kontrollorgan zu beauftragen, dass bei der Erstellung und den Unterhaltsarbeiten des Gebäudes nicht beteiligt war!

Bei Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft! Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 033 821 03 30 oder per E-Mail 


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